- In unserer Grundsatzerklärung haben wir diese Überzeugung festgehalten. Die Lieferkettensorgfalt ist integraler Bestandteil unseres Compliance-Management-Systems.
- Lieferanten und Geschäftspartner können über unser Beschwerdeverfahren Beschwerden vorbringen. Es dient dazu, den Betroffenen eine Plattform zur Verfügung zu stellen, auf der sie ihre Anliegen, Beschwerden oder Bedenken bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in der Lieferkette des Unternehmens äußern können. Es stellt sicher, dass diese Beschwerden geprüft werden und angemessen darauf reagiert wird. Das Verfahren zum Umgang mit Beschwerden haben wir in einer Verfahrensordnung festgelegt.
- Zur Überwachung der Sorgfaltspflichten und gesetzlichen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben wir einen Menschenrechtsbeauftragten benannt:
Kontakt Menschenrechtsbeauftragte
Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne per Mail an uns unter lieferketten@cornelsen.de
Grundsatzerklärung der Unternehmen der Cornelsen Gruppe
Grundsatzerklärung
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