Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV)
Werden unsere Lernplattformen (z. B. Lernen.Cornelsen.de) im Unterricht genutzt, müssen Schulen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) mit dem Verlag schließen, um den rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu genügen. Hier erfahren Sie, wann und wie Ihre Schule einen solchen AVV abschließt.