Warum?
Der „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist eine standardisierte Sprachprüfung zur Feststellung von Deutschkenntnissen auf den Niveaus A2 und B1. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern übernimmt die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) ab dem 01.01.2023 die Administration und Durchführung des Tests. Es handelt sich um eine dual-level Prüfung, die allgemeinsprachliche Kenntnisse auf zwei Kompetenzstufen gleichzeitig prüft. Dabei wird genau ausgewertet, in welchen Bereichen die Stufe A2 oder B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erreicht wurde. Dabei werden auch landesspezifische Themen wie Kenntnisse über Behörden, Arbeit, Wohnen, Kinder etc. berücksichtigt.
Wer?
Der „Deutschtest für Zuwanderer“ gilt als Nachweis der zur Einbürgerung notwendigen Sprachkenntnisse. Der Test wurde eigens für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten entwickelt und dient als abschließende Sprachprüfung in Integrationskursen. Er richtet sich an erwachsene Lerner und Lernerinnen; für unter 27-Jährige wird die Version zum Jugendintegrationskurs empfohlen.
Wo?
Die Prüfung wird im Rahmen der vom BAMF organisierten Integrationskursen angeboten. Genaue Informationen zu Prüfungsterminen, Prüfungsinstituten und -gebühren finden Sie auf der offiziellen Internetseite der g.a.s.t (gast.de: Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ).
Testanbieterwechsel – was bleibt gleich, was ist neu?
Mit dem Wechsel des Testanbieters für den DTZ ergeben sich für Lehrkräfte in Integrationskursen und Prüfende viele Fragen: Gibt es Änderungen im Prüfungsformat? Was ist neu in der Prüfungsdurchführung? Wichtig ist: Das Testformat, die Aufgabentypen sowie die Bewertung bleiben unverändert. Damit bereitet das Prüfungstraining DaF von Cornelsen weiterhin zuverlässig auf den DTZ vor!
Was und wie?
Im DTZ werden die vier Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen überprüft.
Die Prüfung besteht aus den folgenden Teilen:
Schriftliche Prüfung
- Hören (Teil 1 – 4), 25 Minuten
- Lesen (Teil 1 – 5), 45 Minuten
- Schreiben, 30 Minuten (wahlweise eine halbformelle oder formelle Mitteilung verfassen)
Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten.
Mündliche Prüfung (in der Regel Paarprüfung)
- Teil 1 (persönlich Angaben machen & auf Nachfragen reagieren)
- Teil 2 (über eigenen Erfahrungen sprechen & auf Nachfragen reagieren)
- Teil 3 (gemeinsam etwas planen)
Die mündliche Prüfung dauert ca. 16 Minuten. Es gibt keine Vorbereitungszeit.