Was macht der Elternbeirat einer Grundschule?
Bild: Cornelsen/Statement GmbH

Was macht der Elternbeirat einer Grundschule?

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Die Elternbeiratswahl in der Grundschule steht an. Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Stelle ich mich zur Wahl oder nicht? Wir verraten Ihnen, wofür der Elternbeirat an der Grundschule da ist und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als Beiratsmitglied haben werden.

Was ist ein Elternbeirat?

Auf dem ersten Elternabend an der Grundschule wird die Elternvertretung gewählt. Das sind einzelne Personen, welche die Interessen aller Eltern einer Klasse gegenüber der Lehrkraft und der Schule vertreten. Sie sind sozusagen das Äquivalent zu den Klassensprechern unter den Kindern, nur auf Elternebene. Der Elternbeirat einer Grundschule setzt sich entweder aus der gewählten Klassenelternvertretung (aller Klassen) zusammen oder wird unabhängig davon gewählt – je nach Bundesland.

Die Aufgaben des Elternbeirats einer Grundschule zielen darauf ab, eine vertrauensvolle und förderliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zu ermöglichen und voranzubringen. Zu diesem Zweck hat der Beirat bestimmte Rechte und Pflichten und wird gegenüber der Schule beratend tätig. Wichtig zu wissen: Mitglied des Elternbeirats zu sein, ist ein Ehrenamt – die Teilnahme wird also nicht vergütet.


So läuft die Elternbeiratswahl in der Grundschule ab

Wie genau der Elternbeirat sich zusammensetzt und wie die Wahl abläuft, ist je nach Bundesland unterschiedlich. An manchen Schulen bildet die Klassenelternvertretung aller Klassen automatisch den Elternbeirat der gesamten Grundschule. An anderen Schulen findet die Beiratswahl separat statt. In beiden Fällen gilt für die Wahl: Pro Kind können Eltern eine Stimme für ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten abgeben.

In der Regel muss außerdem ein Vorsitz für den Elternbeirat gewählt werden – plus Stellvertretung. Weitere Rollen können ebenfalls vergeben werden, zum Beispiel für Personen, die sich um die Finanzen, um Moderation oder um das regelmäßig zu führende Protokoll kümmern.

Aufgaben des Elternbeirats an einer Grundschule

Auch hier gilt: Welche Aufgaben ein Beirat genau übernimmt, kann je nach Bundesland anders aussehen. Allgemein gesprochen soll der Beirat sich dafür einsetzen, dass die Interessen der Eltern gegenüber der Schule vertreten werden – und gleichzeitig eine gute Arbeit in der Schule ermöglicht wird.

Somit ist der Elternbeirat an einer Grundschule sowohl für die Eltern als auch für die Schule da. Er dient als Bindeglied und kann in Konflikten vermittelnd auftreten oder angehört werden. Der Elternbeirat nimmt an manchen Schulkonferenzen teil, kann sich um die Finanzierung von Schulprojekten kümmern und sogar auf die Schulordnung Einfluss nehmen.

Hier einige Beispiele für Aufgaben, die ein Elternbeirat an einer Grundschule übernehmen kann:

  • Schulfeste oder Projekttage organisieren
  • das Schulgebäude oder den Schulhof gestalten
  • Wünsche und Vorstellungen der Eltern an die Schulleitung herantragen
  • Spenden oder Materialien sammeln
  • Umfragen unter den Eltern durchführen
  • Kuchenbasare oder Flohmärkte veranstalten
  • Arbeitsgruppen ins Leben rufen
  • ein Konzept zur Mittagsversorgung der Kinder entwickeln
  • Lehrmittel vorschlagen, ergänzen oder finanzieren

In der Praxis hängt der Einsatz stark vom Engagement der beteiligten Eltern ab.


Rechte und Pflichten des Elternbeirats

Damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann, hat der Elternbeirat einer Grundschule Rechte und Pflichten.

Zu den Rechten zählen vor allem das Recht auf Information und das Recht, bei Bedarf angehört zu werden. Oft gibt der Elternbeirat Informationen von der Schulleitung an die Elternschaft weiter (oder umgekehrt). Dazu muss er diese Informationen natürlich erhalten. Angehört werden kann der Elternbeirat sowohl von der Grundschule als auch auf Verlangen der Eltern – zum Beispiel, wenn große Entscheidungen anstehen oder Konflikte zu klären sind.

Der Elternbeirat ist in der Regel verpflichtet, zweimal im Schuljahr zusammenzukommen, um aktuelle Anliegen zu besprechen. Die Treffen müssen protokolliert werden. Auch die Elternbeiratswahl an der Grundschule unterliegt bestimmten Vorschriften.

Die wichtigste Pflicht liegt darin, die Interessen der Elternschaft zu vertreten – die nicht zwingend mit den eigenen, persönlichen Interessen übereinstimmen müssen. Sie können sich die Teilnahme am Elternbeirat wie ein politisches Amt vorstellen und so die Entscheidung treffen, ob Sie sich diese Art der Arbeit vorstellen können.