„Wir möchten uns mal Ihren Unterricht anschauen.“Schulrechtsfall
Grundsätzlich haben die Eltern in allen Bundesländern das Recht, sich den Unterricht einer Lehrkraft anzuschauen. Aber wie umfassend ist dieses Recht eigentlich?
Infos
- Lizenzform
- Einzellizenz EL
- Erscheinungsdatum
- 25.09.2014
- Verlag
- Cornelsen Pädagogik