„Wir möchten uns mal Ihren Unterricht anschauen.“ - Schulrechtsfall

„Wir möchten uns mal Ihren Unterricht anschauen.“Schulrechtsfall

Grundsätzlich haben die Eltern in allen Bundesländern das Recht, sich den Unterricht einer Lehrkraft anzuschauen. Aber wie umfassend ist dieses Recht eigentlich?

Infos

Lizenzform
Einzellizenz EL
Erscheinungsdatum
25.09.2014
Verlag
Cornelsen Pädagogik