Schule gestalten / 16.03.2021

Schule in Pandemiezeiten

Welche Maßnahmen sind wichtig?

Seit kurzem sind die Schulen in allen Bundesländern wieder geöffnet, wenn auch nicht komplett, denn in jedem Bundesland gelten andere Regeln. Manche setzen auf vollen Präsenzunterricht – zumindest im Primarbereich, andere auf Wechselunterricht beziehungsweise geteilte Klassen oder auf Notbetreuung. Das Ziel jedoch ist gleich: Schulschließungen sollen verhindert werden und die Normalität so bald wie möglich zurückkehren. Das bedeutet in erster Linie: Viele Regeln und Bestimmungen müssen eingehalten werden. Doch was heißt das konkret und wie klappt das überhaupt mit der Umsetzung?

Grundschüler*innen mit Maske in der Schule
Bild: Shutterstock.com/mother_ana

Welche Vorgaben gibt es, welche Empfehlungen? Entscheidend sind zwei neue Veröffentlichungen: die aktualisierten Ergänzungen zu den Schutzstandards Schule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie die sogenannte S3-Leitlinie "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen". Erarbeitet wurde diese von einer repräsentativen Gruppe von Expertinnen und Experten verschiedener Wissenschaftsfelder gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer-, Eltern- und Schülerschaften. Die Leitlinie liegt in einer ersten Kurzfassung vor.

Beide Papiere decken sich weitgehend in ihren Empfehlungen. Sie haben jedoch jeweils einen anderen Blickwinkel. Während sich die Schutzstandards auf die Corona Arbeitsschutzverordnung beziehen, hat die Leitlinie Studien (meistens Modellierungen) berücksichtigt und außerdem weitere Kriterien herangezogen, etwa zur Akzeptanz und gesundheitlicher Chancengleichheit, zu sozialen und ökologischen Folgen, zu finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen und auch zur Machbarkeit.

Schutzstandards und Leitlinie geben konkrete Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Arbeitssituationen und notwendigen Maßnahmen in den Schulen. Wir haben hier die wichtigsten Empfehlungen zusammengetragen, die den Schulen die schwierige Organisation in der gegenwärtigen Situation erleichtern sollen.

Maßnahmenpaket

Vieles gilt es jetzt zu berücksichtigen: Abstandsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Gruppengrößen und die Organisation der Wege innerhalb der Schule. Jede einzelne dieser Maßnahmen ist wichtig – der beste Schutz jedoch ist erst gewährleistet, wenn alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und auch eingehalten werden.

Der Mindestabstand

Wie kann der Mindestabstand im Unterricht eingehalten werden? Schutz und Leitlinie geben dazu konkrete Hinweise:

  • Eine Klasse soll idealerweise auf zwei Schulräume aufgeteilt werden, damit die ganze Klasse gleichzeitig in der Schule ist.
  • Gruppeneinteilungen sollen beibehalten werden.
  • Ein Gruppenwechsel soll für Lehrkräfte möglichst gering gehalten werden.
  • Auf Partner- und Gruppenarbeit soll verzichtet werden, wenn der Min­destabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Die Tische sollten in eine Richtung aufgestellt werden, angepasst an die Verkehrswege.

Mund-Nasen-Schutz

Dennoch wird es im Schulalltag schwierig, die Abstandsregelung in allen Situationen einzuhalten. Deshalb, so die Experten, sollten mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt werden. Doch Tragen allein reicht nicht aus. Es geht auch um die sachgerechte Verwendung der Masken. Deswegen lauten die Empfehlungen:

  • Vor dem Anlegen der Maske sollten die Hände gründlich gewaschen werden.
  • Die Maske sollte Nase und Mund bedecken und an den Seiten eng anliegen.
  • Beim Anlegen sollte die Innenseite nicht berührt werden.
  • Die Maske soll ausgetauscht werden, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist.
  • Beim Abnehmen sollte die Maske möglichst nur an den Bändern berührt werden.
  • Nach der Nutzung sollte die Maske direkt bei 60° bis 95 ° C gewaschen werden. Ist dies nicht möglich, sollte sie bis zum Waschen in einem luftdicht verschlossenen Beutel aufbewahrt werden.
  • Es wird empfohlen, mehrere Masken und entsprechend gekennzeichnete Beutel mit sich zu führen.
  • Es sollte ein Vorrat an Masken bereitgehalten werden.
  • Ist das Tragen einer Maske auch im Unterricht erforderlich, sollen die Kinder in Kurzpausen ihre Masken ablegen können.
  • Wenn diese Pausen nicht möglich sind, wird empfohlen, nach drei Stunden Tragezeit eine anschließende Erholungsdauer von 15 – 30 Minuten zu ermöglichen.
  • Die Pausen vom Maskentragen sollten im Freien unter den üblichen Hygieneregeln stattfinden

Handhygiene

Auch das regelmäßige Händewaschen gilt als wichtige Präventions- und Schutzmaßnahme.

Die Hände sollen gewaschen werden:

  • nach dem Niesen, Schnäuzen oder Husten,
  • vor Unterrichtsbeginn,
  • vor dem Essen,
  • nach der Pause,
  • nach dem Toilettenbesuch,
  • nach dem Kontakt mit schmutzigen, beziehungsweise kontaminier­ten Materialien wie zum Beispiel mit Treppengeländern oder Haltegriffen.

Doch was tun, wenn einfach nicht genug Waschmöglichkeiten vorhanden sind? Dann sollen die Hände wenigstens desinfiziert werden. Ansonsten wird eine grundsätzliche Händedesinfektion nicht als notwen­dig erachtet.

Schulweg-Wege in den Schulen

Abstandhalten, der Kontakt nur mit der eigenen Lerngruppe – das ist In Schulbussen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln kaum möglich. Besser ist es also, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren – wenn es das Alter der Kinder und die örtlichen Gegebenheiten erlauben.

Das heißt auch, die Schulen sollten jetzt auf mehr Fahrräder eingestellt sein und Fahrradabstellplätze mit ausreichendem Abstand einrichten. Sowohl Erziehungsberechtigte als auch Lehrkräfte sollten außerdem mit den Schülerinnen und Schülern den Schulweg besprechen und die notwendigen Schutzmaßnahmen erläutern.

Und wie sieht es mit dem sogenannten Elterntaxi aus? Zwar besteht hier - allein schon wegen der geringeren Personenzahl gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln - auch ein mutmaßlich geringeres Infektionsrisiko, dennoch gelten die empfohlenen Hygieneregeln. Außerdem sollte noch Folgendes beachtet werden:

  • Um einen möglichst großen Abstand einhalten zu können, sollte der Pkw mit möglichst wenig Personen besetzt sein.
  • Werden Fahrgemeinschaften gebildet, sollte darauf geachtet werden, feste, nicht wechselnde Fahrgemeinschaften mit möglichst wenig Kindern zu organisieren.
  • Alle Fahrgäste sollten zumindest eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Müssen Schülerinnen und Schüler jedoch öffentliche Verkehrsmittel nutzen, dann soll darauf geachtet werden, dass:

  • in Sitzreihen mit Zweier-Bänken immer nur ein Kind sitzt,
  • sich niemand gegenüber sitzt,
  • die Kinder sich möglichst nicht gegenüberstehen,
  • die Fahrgäste zumindest medizinische Gesichtsmasken tragen,
  • Essen und Trinken vermieden wird,
  • und auf das Telefonieren sollte verzichtet wird.

Grundsätzlich sollen bei der Ankunft in der Schule als Erstes die Hände gewaschen werden. Hilfreich ist dabei eine eindeutige Wegemarkierung, durch Hinweisschilder und eine zusätzliche Aufsicht.

Auch auf den Wegen in der Schule, im Treppenhaus in den Fluren, und Pausenräumen sollte der Mindestabstand eingehalten werden können. Was können Schulen dafür tun?

  • Verkehrswege innerhalb der Räume, auf den Fluren und an den Ein- und Ausgängen sollten eindeutig gekennzeich­net sein, zum Beispiel durch rutschfeste Bodenmarkierungen, damit auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehal­ten wird.
  • Wenn die Räumlichkeiten es zulassen, sollten Einbahnwegeregelungen getroffen werden.
  • Auch die Pausenbereiche sollten so gestaltet sein, dass der Min­destabstand von 1,5 Metern eingehalten wer­den kann.

Bevor sie die Pausenbereiche nutzen, sollten sich die Kinder die Hände waschen.

Lüften und Luftreinigung

Regelmäßiges und ausreichendes Lüften gilt als wichtige Schutzmaßnahme. Doch wie sieht ausreichendes Lüften aus?

  • Korrektes Lüften bedeutet Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten, im Sommer alle zehn bis zwanzig Minuten, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausenzeit. Eine geeignete Lüftungsanlage gilt als gleichwertig.
  • Mobile Raumluftreiniger sollten nur in Ausnahmefällen und dann auch nur ergänzend eingesetzt werden.

Musik und Sport

Gerade im Musik- und Sportunterricht ist die Ansteckungsgefahr durch Aerosole und engen Kontakt groß. Deswegen wird immer wieder diskutiert, ob diese Fächer derzeit überhaupt angeboten werden sollen. Die Leitlinien gehen auf die Situation in diesen beiden Unterrichtsfächern gesondert ein und sagen: Ja, unter Auflagen kann dieser Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden.

  • So sollte der Musikunterricht in Innenraumen ohne aerosolgenerierende Aktivitäten, wie Singen oder Musizieren mit Blasinstrumenten, unter Einhaltung des Standard-Maßnahmenpakets stattfinden. Musikunterricht mit aerosolgenerierenden Aktivitäten, wie eben das Singen oder das Musizieren mit Blasinstrumenten sollte draußen mit einem Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen oder in Innenräumen als Einzelunterricht durchgeführt werden.
  • Der Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden. Und zwar in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske. Sportunterricht in Innenräumen sollte nur stattfinden, wenn die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften eingehalten werden können.

Kommunikation ist wichtig

Doch was nutzen Empfehlungen und Vorschriften, wenn nicht alle an einem Strang ziehen? Schließlich kann das allerbeste Maßnahmenpaket schnell scheitern, wenn einige meinen, sie würden übergangen oder bevormundet. In den Schutzstandards wird empfohlen, einen sogenannten Krisenstab einzurichten, in dem alle am Schulleben Beteiligten repräsentiert sind. Dieser Krisenstab sollte außerdem alle Betroffenen regelmäßig informieren.

Außerdem sollten alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht nicht nur über die bestehenden Hygieneregeln und Maßnahmen informiert werden, sondern auch Gelegenheit haben, ihre eigenen Vorstellungen und Sorgen einzubringen.

Informationsmaterial verschiedener Institutionen können diese Arbeit der Lehrkräfte unterstützen:

Die Infografiken der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Infektionsschutzgerechtes Lüften (pdf)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationen zum Coronavirus in anderen Sprachen

Arbeitsblätter zum Thema Corona

Innerhalb kurzer Zeit ist das neuartige Virus nicht nur in Deutschland zu einem alles beherrschenden Ereignis geworden. Mit unseren Arbeitsblättern für verschiedene Unterrichtseinheiten können Sie Ihren Schülerinnen und Schülern das Themenfeld Corona auch im Unterricht näherbringen.

Fortbildungstipps der Cornelsen Akademie

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