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Eine junge Person hält die Hand einer älteren Person
Bild: Shutterstock.com/TierneyMJ

Generalistische Pflegeausbildung

Die Reform der Pflege ab 2020

Im neuen generalistischen Ansatz werden die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem Beruf verbunden: dem der Pflegefachfrau / des Pflegefachmanns. Damit ändert sich auch die generalistische Ausbildung an Pflegeschulen.

Was bedeutet das neue Pflegeberufegesetz?

Altenpflegerinnen bei der Arbeit
Bild: Cornelsen/Sibylle Baier

Eine für alle 
Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege werden zu einer Ausbildung zusammengefasst. 

Alles von einem 
Die generalistische Ausbildung befähigt 

  • zur Pflege von Menschen aller Altersstufen sowie
  • in allen Pflegebereichen: Akut- und Langzeitversorgung; ambulant und stationär.

Alles im Blick 
Pflegefachkräfte lernen alle Facetten des Berufsalltags an der Pflegeschule und verschiedenen Praxisorten kennen. 

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Anerkannt in allen EU-Mitgliedsstaaten

Gesucht: Pflegenachwuchs und Pflegeprofis! 

Einfach mitreden – beim Pflegias Pflege-Podcast

Zwei Altenpflegerinnen bei einem Patienten
Bild: Cornelsen/Sibylle Baier

Pflege kennt sich aus: Genau wie Sie! Für unseren Pflege-Podcast suchen wir Pflegekräfte und Lehrende aus Praxis und Schule, die ihre Erfahrungen mit unseren Hörer(inne)n teilen. 

Pflege fängt gut an:  Ausbildung oder Studium in der Pflege? Sprich mit uns über deinen Weg – und erleichtere Auszubildenden und Studierenden den Einstieg. 

Gleich mitmachen und informieren: pflegias@cornelsen.de

Genau für Ihren generalistischen Unterricht: Pflegias 

Pflegias – für die Pflegeausbildung

Cover Pflegias
Bild: Cornelsen Verlag

Die Reihe Pflegias denkt Pflege von Anfang an generalistisch und unterstützt Sie und Ihre Auszubildenden mit Fachbänden, Videos, Interviews und dem Unterrichtsmanager Plus. Das ist Generalistik pur – gleich einklicken! 

Was ändert sich in der generalistischen Ausbildung? 
Fünf Antworten von Christine Vogler

Christine Vogler kennt die generalistische Pflege wie keine andere: Die studierte Pflegepädagogin und examinierte Krankenschwester war Schulleiterin des Pflegebereichs der Wannsee-Schule und ist pädagogische Geschäftsführerin des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe (BBG). Sie hat die generalistische Ausbildung maßgeblich mitgedacht – im Interview erklärt sie, welche Chancen sie sieht. 

FAQ

Bereits 2017 hat der Bundestag eine Erneuerung der Pflegeausbildung beschlossen. Gegenstand der Reform war die Verbindung der bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz geregelten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Diese werden im neuen Pflegeberufegesetz zu einer einzigen Ausbildung zusammengefasst: der dreijährigen, generalistischen Pflegeausbildung, die zum Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann führt. Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen jeden Alters in allen Pflegebereichen.

Das Pflegeberufegesetz ist bereits seit 2017 stufenweise in Kraft getreten. Endgültig gilt es ab 2020. Damit beginnt die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann ab dem Schuljahr 2020/21.

Die neue Ausbildung für Pflegefachkräfte ersetzt die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Das Pflegeberufegesetz sieht eine grundsätzliche Ausbildungsdauer für Pflegefachfrauen/-fachmänner von drei Jahren vor.

Nach dem zweiten Ausbildungsjahr kann vom Weg des generalistischen Berufsabschlusses als Pflegefachfrau/Pflegefachmann abgewichen werden. Auszubildende können sich im dritten Ausbildungsjahr mit einer Vertiefung im Bereich Altenpflege oder im Bereich Kinderkrankenpflege spezialisieren – hin zum Abschluss als Altenpfleger/-in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.
2026 soll aber überprüft werden, ob für die gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiterhin Bedarf besteht.

Zudem ist es möglich, in Ergänzung zur Pflegeausbildung ein Pflegestudium als weiteren Qualifizierungsweg zu wählen.

Die generalistische Pflegeausbildung ist in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Die Generalistik erleichtert den Wechsel zwischen einzelnen Versorgungsbereichen. Bundestag und Bundesrat halten das neue Pflegeberufegesetzt für die richtige Antwort auf die zunehmend komplexeren Anforderungen in der Pflege: Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu allen Pflegefeldern – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermögliche es Pflegekräften, zukunftsgerecht Menschen aller Altersgruppen an allen Versorgungsorten zu betreuen und somit ihre Berufstätigkeit noch besser an die eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.

Das Pflegeberufegesetz enthält zudem Regelungen, die Folgendes vorsehen:

  • Schulgeldfreiheit
  • Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung
  • Vorbehaltsaufgaben, die aufgrund der dafür benötigten Qualifikation nur Pflegefachkräfte wahrnehmen dürfen
  • Mindestanforderungen an Pflegeschulen, um eine hohe Ausbildungsqualität zu sichern
  • Höhere berufliche Anforderungen an Schulleitungen und Lehrkräfte, insbesondere eine Anhebung des Qualifikationsniveaus

So wird die Pflege als eigenständiger Berufsbereich aufgewertet – ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte nicht nur in Deutschland.