"Alle Jahre wieder..."
Schulrechtsfall Dezember 2019
Kurz vor den Weihnachtsferien wird an vielen Schulen gemeinsam ein Weihnachtsgottesdienst besucht. Das jedoch behagt manchen Eltern (und einigen Kollegen) gar nicht.
Fall:
Die Adventszeit ist gekommen. Draußen ist es zwar kalt und regnerisch, drinnen aber ist es warm und gemütlich. Und so sitzen Peter Sielje und Anna Nass häufig in Annas Wohnung, weil diese einen so schönen Kaminofen hat. Das Feuer prasselt im Ofen und verbreitet eine wohlige Wärme. Man spricht über die letzten Wochen bis zu den Weihnachtsferien, in denen mit den Schülern oft kleine Advents- oder Weihnachtsfeiern abgehalten werden. Plötzlich kommt Peter ins Grübeln. Ihm fällt nämlich ein, dass für den letzten Tag vor den Weihnachtsferien ein gemeinsamer Schulgottesdienst in der nahegelegenen Kirche vorgesehen ist. Anschließend soll in der Schule eine Weihnachtsfeier stattfinden. So stellt sich ihm die Frage, wie mit Eltern umzugehen ist, die ihr Kind aus religiösen Gründen vom Weihnachtsgottesdienst befreien lassen wollen. Anna denkt nach und sagt: "Ganz klar, die Schüler müssen mit. Wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder ausklinken könnte, weil ihm etwas aus religiösen Gründen nicht passt?".
Peter ist sich da nicht so sicher, zudem beschäftigt ihn eine ganz andere Frage: "Und was ist mit mir?", fragt er. "Muss ich unbedingt die Klasse begleiten? Solche Gottesdienste, zu denen mich früher schon meine Eltern geschleppt haben, sind mir zutiefst zuwider."
Anna fühlt zwar mit ihrem Freund, vertritt aber den Standpunkt, dass Peter als Lehrer seine Klasse begleiten muss, da er grundsätzlich bei jeder Veranstaltung die Aufsichtspflicht für seine Klasse hat. Und so stellen sich folgende Fragen...
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Fortbildungstipp und Buchempfehlungen
Schulrecht für die Praxis (SchiLf)
Kaum ein Lehrer wird praxisbezogen in sein Berufsrecht eingewiesen. Trotzdem müssen täglich wichtige Entscheidungen gefällt werden, die von außen schulrechtlich überprüft werden können. Der damit verbundenen Unsicherheit tritt die Fortbildung entgegen.