Schulrecht / 28.05.2020

"Das war doch nur Spaß"

Schulrechtsfall Juni 2020

Nach einem Verstoß äußern Schüler häufig als Entschuldigung: "Das war doch nur Spaß!". Wann dieses Argument juristisch nicht greift, erfahren Sie gleich.

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Fall:

Es ist Montag, und unser junger sympathischer Kollege Peter Sielje hat Unterricht im 3. Stock des Schulgebäudes. Das erscheint im Moment nebensächlich, ist jedoch ebenso wichtig wie die Tatsache, dass es draußen in Strömen regnet und der strebsame Lukas am Wochenende eine nagelneue Büchertasche bekommen hat. Wie so häufig am Montagmorgen ist Sieljes Klasse unkonzentriert, weil die Ereignisse des Wochenendes noch verarbeitet werden. Etliche Schüler arbeiten kaum mit, stattdessen machen sie irgendwelchen Unfug. Insbesondere Jerome-Maurice zeichnet sich dadurch aus, dass er die neben oder vor und hinter ihm sitzenden Schüler ärgert. Vor allem der kleine brave Lukas ist immer wieder das Ziel seiner Aktionen. Der Kollege ermahnt Jerome mehrfach, allerdings ohne dauerhaften Erfolg. Als Sielje an der Tafel steht, um etwas anzuschreiben, geschieht Folgendes: Jerome greift sich die neue Büchertasche von Lukas, läuft zum Fenster und öffnet es. Lukas schreit entsetzt auf. Der Kollege dreht sich zur Klasse und sieht noch, wie Jerome die Büchertasche in hohem Bogen aus dem Fenster wirft. Lukas fängt an zu weinen, worauf Jerome sich schnell wieder auf seinen Platz setzt und so tut, als wäre nichts geschehen. Als Sielje ihm Vorwürfe macht und mit einer Disziplinarkonferenz droht, entgegnet Jerome entrüstet: "Es ist doch nichts passiert! Er kann sie sich ja wieder holen! Das war doch nur Spaß!" Der Kollege ist mehr als überrascht und weiß nicht, was er von dem letzten Satz halten soll.

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