Schulrecht / 28.12.2018

Auszeit zwischen den Jahren

Schulrechtsfall Januar 2019

Darf man eigentlich zwischen den Zeugniskonferenzen und dem Beginn des zweiten 
Halbjahres eine Klassenarbeit schreiben lassen?

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Der Fall

Endlich! Die Stressphase ist zu Ende. Die letzten Klassenarbeiten sind geschrieben, die 
Noten zusammengezählt und besprochen, und sogar die Zeugniskonferenzen für das 
erste Halbjahr sind vorbei. Anna Nass, unsere sympathische Kollegin, atmet erleichtert 
auf. Nun kann sie sich für ein paar Tage entspannt zurücklehnen, bevor das zweite 
Halbjahr beginnt. Aber was macht man zwischen den Halbjahren mit den Schülern? 
Früher konnte sie die Schüler noch damit begeistern, ihnen Filme zu zeigen oder mit 
ihnen Montagsmaler und Galgenmännchen zu spielen. Aber diese Zeiten sind (abgesehen 
von der Grundschule) definitiv vorbei. Als Anna im Lehrerzimmer dieses Problem 
schildert, erhält sie nicht nur große Zustimmung, sondern außerdem wertvolle Tipps, 
was man in dieser bleiernen Zeit mit den Schülern machen kann. Die Vorschläge reichen 
von Museumsbesuchen über Tagesfahrten bis zum gemeinsamen Frühstück. Einige 
verwegene Kollegen meinen sogar, man könne in dieser Zeit einfach weiter Unterricht 
abhalten. Einen ganz besonders exklusiven Vorschlag liefert wieder einmal Johannes 
Bähre. Er lässt in dieser Zeit häufig eine Klassenarbeit schreiben, die dann schon für das 
nächste Halbjahr zählt. Das sei eine gute Möglichkeit, die Schüler bei der Stange zu 
halten. Anna ist etwas erstaunt, weil sie von dieser Möglichkeit noch nie etwas gehört hat 
und fragt sich…

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