Schulrecht / 07.01.2020

„Das schaut sich doch kein Mensch an!“

Schulrechtsfall Januar 2020    

An vielen Schulen wird das Klassenbuch ziemlich stiefmütterlich behandelt und kaum beachtet. Das rächt sich immer dann, wenn es dringend benötigt wird. 

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Fall: 

Anna Nass und Peter Sielje unterrichten an einer Schule, an der es noch keine elektronischen Klassenbücher gibt. Vielmehr sieht es so aus: Vor der ersten Stunde geht ein Schüler jeder Klasse („Klassenbuchführer“) ins Sekretariat, wo die Klassenbücher gleich neben der Tür griffbereit in ihren Fächern liegen. Dort nimmt er das Buch seiner Klasse, legt es im Laufe des Tages der jeweiligen Lehrkraft zum Eintragen vor und schiebt es am Ende des Schultages wieder in das entsprechende Fach im Sekretariat. Bei diesem typischen Ablauf entsteht das erste Problem in Bezug auf Klassenbücher. Das zweite liegt in Sieljes Geringschätzung des Formalen. Er ist ein guter Lehrer, der einen mitreißenden Unterricht macht und sich um seine Schüler kümmert, aber dieser ganze Papierkram ist ihm als Pädagogen zutiefst zuwider. Deshalb sind seine Eintragungen ins Klassenbuch eher rudimentär. In fast unleserlicher Schrift finden sich dort nicht nur ausgesprochen knappe, sondern auch sehr pauschale Einträge wie „Lektüre“, „Gruppenarbeit“ oder „Diskussion“. Selbst Peter könnte 2 Wochen später nicht mehr sagen, was thematisch genau behandelt wurde. Bei der Dokumentation von Verspätungen oder Fehlzeiten seiner Schüler ist er sehr wechselhaft. Manchmal trägt er diese Informationen ein, meistens allerdings nicht, weil er meint, niemand würde sich die Einträge jemals ernsthaft anschauen!“.

Anna, die nicht nur in diesem Punkt gewissenhafter ist, versucht Peter von der Notwenigkeit einer sorgfältigen Klassenbuchführung zu überzeugen, allerdings ohne Erfolg. Weil sie ihre Beziehung nicht unnötig belasten will, verzichtet sie auf längere Diskussionen und vertraut darauf, dass Peter irgendwann diese Kolumne in die Finger bekommt. 

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