Kleines Tier - große Gefahr: Dürfen Lehrer Zecken entfernen?
Schulrechtsfall September 2019
Auf Tages- und Klassenfahrten in freier Natur gibt es ein kleines Tierchen, das große Probleme verursachen kann: Die Zecke. Darf man sie an Schülern entfernen?
Fall:
Wenn Anna geahnt hätte, in welches Dilemma sie gleich gerät, wäre sie mit ihrer Klasse in der Schule geblieben. Aber da sie ihren Schülern mehr als nur trockenen Unterricht bieten will, hat sie einen Tagesausflug in ein nahegelegenes Naturschutzgebiet geplant. Es ist ein wunderschöner Tag: Nicht zu heiß und nicht zu kalt. Man wandert durch die Natur, betrachtet Tiere und Pflanzen und macht an einem kleinen See ein ausgiebiges Picknick. Alle sind zufrieden und entspannt.
Das ändert sich schlagartig, als zunächst nur ein Schüler, dann noch drei andere laut "Iiih!" schreien, auf Anna zulaufen und ihr kleine Tierchen zeigen, die auf Armen und Beinen sitzen. Ameisen sind es nicht, weil sie nicht herumkrabbeln, das haben die Schüler schon selbst festgestellt. Es sind Zecken, wie Anna mit ihrem geschulten Auge gleich erkennt, und zwar der Gemeine Holzbock (Ixodes ricius), der Borreliose oder FSME (Frühsommer- Meningoenzephalitis) übertragen kann.
In diesem Moment wird ihr voller Entsetzen klar, dass die Eltern für den Ausflug zwar einiges unterschrieben haben, nicht aber die Erlaubnis, bei ihrem Kind eine Zecke zu entfernen.
Anna weiß, wie heikel es ist, eine Zecke, die sich bereits festgebissen hat, schnell und rückstandslos zu entfernen, ohne dass sie sich dabei entleert. Sie kennt ebenfalls die gefährlichen Krankheiten (s.o), die ein Zeckenbiss übertragen kann. Und zu allem Überfluss fällt ihr in diesem Moment ein, wie ihr Freund Peter Sielje ihr kürzlich erzählt hat, die Entfernung einer Zecke sei ein medizinischer Eingriff und darum selbst dann unzulässig, wenn die Eltern ihre Erlaubnis dazu gegeben haben. Damit ist Annas Verwirrung komplett und sie fragt sich...
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Kaum ein Lehrer wird praxisbezogen in sein Berufsrecht eingewiesen. Trotzdem müssen täglich wichtige Entscheidungen gefällt werden, die von außen schulrechtlich überprüft werden können. Der damit verbundenen Unsicherheit tritt die Fortbildung entgegen.