"Ihr geht nicht zur Pommes-Bude!"
Schulrechtsfall Dezember
Viele Schulen verbieten ihren Schüler/-innen (aus ganz unterschiedlichen Gründen), in der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. Ist das rechtens?
Fall:
Peter Sielje, unser junger sympathischer Kollege, ist Mitglied einer Kommission, welche die bestehende Schulordnung überarbeiten soll. Sielje und seine Kollegen treffen sich also mehrfach nachmittags und arbeiten nach und nach alle wichtigen Bereiche ab. Man kann über das deutsche Schulrecht sagen, was man will, aber bei Schulordnungen ist es sehr flexibel. Jede Schule darf alle wichtigen oder problematischen Bereiche so regeln, wie sie will – solange es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Und wenn ich diesen Punkt hier anführe, dann ahnen Sie natürlich schon, dass dieser Aspekt später wichtig wird. Aber so weit sind wir noch nicht.
Im Moment geht es um folgendes Problem: In der Mittagspause verlassen Schüler/innen der Mittelstufe immer wieder das Schulgelände, um sich entweder an der nahegelegenen Pommes-Bude oder beim etwas weiter entfernten Döner-King mit Essbarem zu versorgen. Da viele Kollegen den gesundheitlichen Wert dieser Nahrungsaufnahme eher kritisch beurteilen, möchten sie – über die Schulordnung – den Schülerinnen und Schülern verbieten, das Schulgelände zu verlassen. Nach außen will man dies mit den Gefahren im Straßenverkehr begründen, denen die Schüler/-innen ausgesetzt sind, sobald sie das Gelände verlassen.
Während die anderen Mitglieder der Kommission noch darüber streiten, wie überzeugend diese Argumentation ist, plagt den Kollegen Sielje eine ganz andere Frage...
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Fortbildungstipp und Buchempfehlungen
Schulrecht für die Praxis
Kaum ein Lehrer wird praxisbezogen in sein Berufsrecht eingewiesen. Trotzdem müssen täglich wichtige Entscheidungen gefällt werden, die von außen schulrechtlich überprüft werden können. Der damit verbundenen Unsicherheit tritt die Fortbildung entgegen.