Datenschutz: Hilfreiche Ausnahme - Das berechtigte Interesse - Schulrechtsfall

Datenschutz: Hilfreiche Ausnahme - Das berechtigte InteresseSchulrechtsfall

Lehrkräfte sind im Alltag vielen rechtlichen Einschränkungen unterworfen, z.B. beim Datenschutz. Aber manchmal gibt es Ausnahmen, die man kennen sollte.

Infos

Lizenzform
Einzellizenz EL
Erscheinungsdatum
01.10.2015
Verlag
Cornelsen Pädagogik