Möchten Sie ein digitales Produkt im privaten oder im schulischen Kontext nutzen – und warum ist das wichtig? Beide Nutzungsszenarien unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen. Welche Vorgaben gibt es? Was müssen Sie als Privatperson oder Schule bei der Nutzung beachten? Wie können wir Sie dabei unterstützen, alle geltenden Vorgaben zu erfüllen?
In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen und Unterstützungsangebote für die Nutzung digitaler Produkte für alle Szenarien.
Häufig gestellte Fragen zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Bei privater Produktnutzung besteht eine Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter eines Produkts/Dienstes (Cornelsen), und dem Nutzer (Schüler/-innen, Lehrer/-innen). Meist kommt diese durch einen Kauf zustande, aber nicht immer. Auch die kostenlose Nutzung auf Basis entsprechender Nutzungsvereinbarungen ist möglich (Beispiel: Apps).
Datenschutzrechtlich sind wir (Cornelsen) der „Verantwortliche“ mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen. Wir informieren in einer Datenschutzerklärung über die stattfindenden Verarbeitungen. Diese Datenschutzerklärung finden die Kund/-innen hier: Datenschutz Im Bereich der Bildung findet die private Produktnutzung typischerweise im „Nachmittagsmarkt“ statt, z.B. bei der Nachhilfe oder im Bereich Übung.
Schulische Produktnutzung ist jede Nutzung von Produkten/Diensten, die auf Veranlassung der Schule im Unterricht oder zur Unterrichtsbegleitung (z.B. Hausaufgaben) erfolgt.
Es besteht eine Vertragsbeziehung zwischen der Schule bzw. dem Schulträger und dem Anbieter (Cornelsen). Datenschutzrechtlich ist die Schule der „Verantwortliche“ mit den daraus resultierenden Verpflichtungen. Cornelsen ist sog. Auftragsverarbeiter der Schulen.
Schulen müssen das spezielle Konstrukt der "Auftragsverarbeitung" nutzen, um in der Schule Plattformen bzw. digitale Produkte kommerzieller Unternehmen nutzen zu können, in denen personenbezogene Daten außerhalb von schulischen Systemen verarbeitet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Schüler/-innen bzw. Lehrer/-innen das Produkt über ein Pseudonym/Alias nutzen, da diese pseudonymen Daten nach dem Gesetz direkt personenbezogenen Daten wie Klarnamen gleichgestellt sind.
Bei einer Auftragsverarbeitung besteht ein gesondert geschlossener Vertrag zwischen der Schule und dem Anbieter (Cornelsen), zusätzlich zu dem Vertrag über die Nutzung der Produkte (Lizenzen). Das Besondere dabei ist, dass der Auftragsverarbeiter nicht "Dritter" im datenschutzrechtlichen Sinn ist, sondern aufgrund der speziellen vertraglichen Bindung als "verlängerte Werkbank" des Verantwortlichen - der Schule - angesehen wird.
Im AVV ist festgelegt, welche personenbezogenen Daten von welchen Nutzer:innen (auch „Betroffene“ genannt) verarbeitet werden und wie und zu welchen Zwecken dies geschieht. Die zwingenden Regelungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die wichtigsten spezifischen Inhalte sind:
- Auflistung der konkret verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Auflistung der Unterauftragnehmer („Subdienstleister“), falls es welche gibt
- Auflistung der technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen beim Auftragsverarbeiter („TOMs“)
Für den Abschluss dieser AV-Verträge ist die Schule verantwortlich.
Wir bemühen uns aber, es den Schulen so einfach wie möglich zu machen. Daher stellen wir entsprechende Vertragsvorlagen zur Verfügung und erklären den Schulen/Lehrkräften die Notwendigkeit des Abschlusses dieser Verträge als Voraussetzung zur Nutzung der Produkte.
Da in einem AVV einige Dinge spezifisch geregelt werden müssen, kann er nur einen entsprechenden Anwendungsbereich haben. Bei Cornelsen haben wir gesonderte AVV je Plattform (im Sinne von Ausspielumgebung für ein oder mehrere Produkte). Dies bedeutet, dass eine Schule bei Nutzung von mehreren Cornelsen-Plattformen (wie lernen.cornelsen, Diagnose und Fördern, Leseo etc.) auch mehrere AVV abschließen muss.
Wenn eine Lehr-/Lernplattform im Unterricht eingesetzt wird, ist die jeweilige Bildungsinstitution die Verantwortliche für die Datenverarbeitung. Der Cornelsen Verlag verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag. Deshalb ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungs-Vertrages (AVV) entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung erforderlich.
Der Vertragsabschluss kann vor oder nach Kauf der Produkte erfolgen, die auf der jeweiligen Plattform genutzt werden sollen. Wichtig ist allein, dass die Zustimmung der Schule zur Auftragsverarbeitung vorliegt, bevor die Schüler/-innen die Plattform nutzen. Liegt noch kein AVV vor, kann die Plattform nicht bzw. nicht im Einklang mit rechtlichen Erfordernissen genutzt werden.
Je nach landesspezifischer Regelung ist ggf. zusätzlich eine Einwilligung der Schüler (ab 16 Jahren) oder deren Sorgeberechtigten erforderlich. Diese Einwilligung ist gegenüber der Schule abzugeben und von dieser einzuholen. Auf Nachfrage helfen wir den Schulen auch hierbei durch Bereitstellung entsprechender Mustervorlagen.
In den meisten Bundesländern ist eine solche Einwilligung jedoch nicht erforderlich.
Bislang konnten die Cornelsen-E-Books auch ohne Abschluss eines AVV genutzt werden. Inzwischen enthalten sie jedoch immer mehr interaktive Elemente. Zudem möchten wir den Schüler/-innen und Lehrer/-innen auch die Möglichkeit geben, Lernstände auszuwerten und zu verwalten. Da hierzu die Speicherung und Verarbeitung von Daten der Schüler/-innen und Lehrer/-innen erfolgen muss, ist der Abschluss eines AVV notwendig.
Zur stetigen Weiterentwicklung moderner interaktiver und adaptiver Produkte ist die Validierung der angenommenen Lernpfade erforderlich. Hierzu müssen zwingend Daten betrachtet werden, die wir zwar im Rahmen eines AV-Vertrages für die Schulen verarbeiten und beispielsweise in Auswertungen für Lehrer/-innen anzeigen, aber ohne entsprechende Klauseln im Vertrag nicht zur Produktverbesserung nutzen dürfen.
Daher haben wir in unsere Vertragsmuster Klauseln aufgenommen, die es uns ermöglichen, die bei der Nutzung unserer Produkte anfallenden Daten zu anonymisieren und nachfolgend – natürlich in anonymisierter Form – zur Produktverbesserung zu verwenden.
Schulen, die mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sind, können sie untersagen, indem sie eine E-Mail mit ihrem Widerspruch an meinedaten@cornelsen.de senden.
Beim Abschluss des AVV bestimmen Sie für Ihre Schule eine Person, die die Plattform an der Schule zentral verwalten und administrieren wird. Diese Person
- ist für den Verlag der/die zentrale Ansprechpartner/-in und wird mit allen Informationen zur Einrichtung der Plattform sowie zu eventuellen Aktualisierungen der Vertragsbedingungen versorgt.
- richtet die jeweilige Plattform für die Schule ein, d. h. legt initial die Zugänge für die Klassen/Kurse an, die im Unterricht mit der Plattform arbeiten werden.
Lehrpersonen die noch keinen Zugang zu der Plattform erhalten haben, sollten sich an den Administrator/die Administratorin ihrer Schule wenden. Denn: Erst wenn die Zugänge für die Lehrperson bzw. die Klasse/n auf der Plattform eingerichtet wurden, können die Schüler/-innen das jeweilige Produkt mit ihrem Lizenzcode für sich freischalten.
Entscheidend ist nicht das Produkt, mit dem Ihre Schüler/-innen im Unterricht arbeiten, sondern vielmehr die Plattform, auf der sie das Produkt nutzen. Der Vertrag wird von der Schule einmalig für die jeweilige Plattform geschlossen – unabhängig davon welches und wie viele Produkte die Schule auf der jeweiligen Plattform nutzt.
Derzeit können Sie für folgende Plattformen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit uns abschließen:
- lernen.cornelsen.de (E-Books PrintPlus-Lizenz, Klassenlizenz, Jahrgangslizenz)
- lesen.cornelsen.de (Leseo – bei Einsatz im schulischen Kontext)
- chatclass.cornelsen.de (ChatClass)
- diagnose.cornelsen.de (Diagnose & Fördern)
- Interaktives Arbeitsheft (Test-Plattform)
Wir stellen Ihnen für unsere verschiedenen Lehr-/Lernplattform jeweils einen separaten Vertrag zur Verfügung. Der Vertrag wird von der Schule einmalig für die jeweilige Plattform geschlossen - unabhängig davon, welches und wie viele Produkte die Schule auf der Plattform nutzt.
AV-Verträge können klassisch schriftlich in Papierform, aber auch elektronisch geschlossen werden. Je nachdem, für welches Produkt Sie sich entscheiden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem AVV-Abschluss an. Mehr Informationen dazu im Abschnitt „AVV abschließen – so geht’s“
AVV abschließen – so geht's
Sie können direkt online unter mein.cornelsen.de/lernen-cornelsen den AV-Vertrag abschließen:
Wie stelle ich fest, ob meine Schule bereits einen AVV geschlossen hat?
Als Lehrer/-in loggen Sie sich mit Ihrem Cornelsen-Account auf https://www.cornelsen.de ein. Rufen Sie anschließend die URL mein.cornelsen.de/lernen-cornelsen auf.
Elternbrief
Ob Sie zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern benötigen richtet sich nach den Landesschulgesetzen sowie evtl. weiteren bundeslandspezifischen Regelungen. Wenn Sie eine solche benötigen, dann können Sie die nachfolgende Vorlage verwenden.
Bevor Sie als Nutzer/-in unserer Plattform personenbezogene Daten verarbeiten, lassen Sie uns bitte einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zukommen.
Das geht ganz einfach:
- Laden Sie sich das unten stehende Dokument herunter,
- füllen Sie es entsprechend aus und
- senden Sie es uns unterschrieben per E-Mail an meinedaten@cornelsen.de
Hinweis zur Unterschrift: Der AVV kann von jeder Lehrkraft unterschrieben werden, es ist nicht zwingend die Unterschrift der Schulleitung erforderlich.
Hinweis zur Verwendung von Firefox: Der AVV ist von uns bereits vorsigniert, sodass Sie das von Ihrer Schulleitung unterzeichnete Dokument einscannen und einfach per E-Mail an uns zurücksenden können. Leider unterstützt Firefox keine erweiterten Funktionen und die Signatur geht beim Verwenden dieses Browsers verloren. Bitte nutzen Sie daher einen anderen Browser oder öffnen Sie das PDF über „Mit anderem Programm ansehen“ in einem anderen PDF-Reader zum Ausdruck.
Wenn Sie als Nutzer/-in unserer Plattform personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich. Diesen können Sie hier einfach abschließen.
Damit Sie als Schule zudem eigenständig in der Lage sind, Klassen, Lehrpersonen und Schüler/-innen zu administrieren, nennen Sie uns in der Zusatzvereinbarung bitte eine Person an Ihrer Schule, die die Rolle des Administrators einnehmen soll. Dies können Sie inzwischen in dem AVV direkt angeben. Wenn Sie schon einen AVV ohne die entsprechende Angabe abgeschlossen haben, dann nennen Sie uns den Administrator bitte in der Admin-Zusatzvereinbarung, die Sie unten verlinkt finden.
Damit Sie als Schule künftig die Audioaufnahmefunktion von Leseo nutzen können, müssen Sie bitte – sofern Sie einen AVV vor dem 2. November 2020 abgeschlossen haben – die unten verlinkte Zusatzvereinbarung unterzeichnen.
So geht's:
- Bitte laden Sie den AVV und gegebenenfalls eine oder beide Zusatzvereinbarung(en) herunter.
- Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente einfach per Mail an leseo@cornelsen.de
Hinweis: Weiter unten finden Sie optional auch einen Elternbrief, um für die Nutzung von Leseo im Unterricht eine Einverständnis einzuholen.
Admin-Zusatzvereinbarung
Die Admin-Zusatzvereinbarung muss von Ihnen ausgefüllt werden, wenn Sie für Ihre Schule einen Admin bestimmen möchten (und dies noch nicht im AVV selbst getan haben), der die Befugnis zur Datenverwaltung und -löschung hat.
Elternbrief
Optional: Hier finden Sie einen Brief, den Sie an Eltern aushändigen können, um diese hinsichtlich der Nutzung von Leseo zu informieren.
Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung dieses Produktes anfallen, ist die jeweilige Schule, die mit Cornelsen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt.
Wenn Sie als Nutzer/-in unserer Plattform personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich. Diesen können Sie hier einfach herunterladen.
So geht's:
- Bitte laden Sie den AVV unten herunter.
- Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente einfach per Mail an meinedaten@cornelsen.de.
Benötigtes Dokument: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
AV-Vertrag (Stand: 09-05-2022)
Elternbrief
Optional: Hier finden Sie einen Brief, den Sie an Eltern aushändigen können, um diese hinsichtlich der Nutzung von Diagnose und Fördern zu informieren.
Bevor Sie als Nutzer/-in unserer Plattform personenbezogene Daten verarbeiten, lassen Sie uns bitte den Nutzungsvertrag inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zukommen.
Das geht ganz einfach:
- Laden Sie sich das unten stehende Dokument herunter,
- füllen Sie es entsprechend aus und
- senden Sie es uns unterschrieben per E-Mail an arbeitsheft@cornelsen.de.
Hinweis zur Unterschrift: Der AVV kann von jeder Lehrkraft unterschrieben werden, es ist nicht zwingend die Unterschrift der Schulleitung erforderlich.