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Bild: Cornelsen/Inhouse

FAQ zur Nutzung digitaler Inhalte

(Digitale) Nutzung unserer Produkte durch Lehrer/-innen und Schüler/-innen

Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien des Cornelsen Verlags, Nutzungsszenarien und häufig gestellte Fragen zum Thema.

Grundsätzlich können Sie die Inhalte nutzen, wenn Sie die Inhalte sowie erforderlichen Lizenzen für alle Nutzer/-innen bereits erworben haben. Für den Zugriff sind geeignete Maßnahmen, z.B. Kennwortschutz etc., zu treffen.

Beachten Sie die nachfolgenden Ausführungen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um grundsätzliche Nutzungen aus Sicht des Cornelsen Verlages handelt. Ob und inwieweit Sie Inhalte z.B. in Fremdplattformen für Ihre Schüler/-innen zugänglich machen sollen und dürfen ist mit der jeweiligen Schulleitung bzw. dienstvorgesetzten Stelle abzustimmen.

Grundlagen

Wie ist die Rechtslage: Urheberrechtsgesetz und „Fotokopiervertrag“?

Gem. § 60 a Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen Lehrer/-innen aus fremden Werken zur Veranschaulichung des Unterrichts kopieren, ohne Urheber und Verlage um Zustimmung zu bitten. Ausgenommen hiervon ist das Kopieren aus Unterrichtswerken, also solchen Werken, die für die Nutzung im Unterricht bestimmt, geeignet und entsprechend gekennzeichnet sind (§ 60 a Abs. 3 Nr. 2 UrhG) – die sog. Bereichsausnahme.

Um der Praxis in Schulen gerecht zu werden, wurde zwischen den Bundesländern, den Verwertungsgesellschaften und dem Verband Bildungsmedien der Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ (sog. „Fotokopiervertrag“) geschlossen, der das Kopieren von analogen Unterrichtswerken in gewissem Umfang gestattet.

Analoge Unterrichtswerke dürfen in diesem Sinne auch digitalisiert (z.B. als Scan) genutzt werden. Rein digitale Produkte fallen hingegen nicht unter diese vertraglich geregelten Ausnahmen. Lesen Sie dazu unter „Digitale Medien – Wie gehe ich hier vor?“ weiter.

Was ist im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ein Unterrichtswerk?

Unterrichtswerke sind sämtliche Werke, die ausschließlich für die Nutzung für den Unterricht bestimmt, geeignet und entsprechend gekennzeichnet sind. Umfasst sind auch Werke zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.

Beispiele: Schulbücher, Arbeitshefte, Kopiervorlagen; nicht eingeschlossen sind etwa Handreichungen für den Unterricht, Leistungsmessungen etc.

Digitale Medien (z.B. E-Books, Audios und Videos) können zwar Unterrichtswerke sein, sie sind jedoch nicht umfasst vom „Fotokopiervertrag“. Bitte lesen Sie zu einer möglichen Verwendung digitaler Medien unter dem Punkt „Digitale Medien – Wie gehe ich hier vor?“ weiter.

In welchem Umfang kann ein solches Unterrichtswerk genutzt werden?

Analoge und digitalisierte (eingescannte) Unterrichtswerke dürfen gemäß „Fotokopiervertrag“ genutzt werden, wenn sie folgenden Regeln folgen:

  1. Eine analoge und digitale Vervielfältigung von max. 15 % bzw. 20 Seiten pro Werk pro Schule und pro Schuljahr (inklusive der Verteilung pro Ausgabe) wird nicht überschritten.
  2. Sie dürfen digital (per E-Mail) oder als Ausdruck an Schüler weitergegeben werden.
  3. Sie sind ausreichend geschützt. Zur Wiedergabe über PCs, Tablets, Whiteboards und Beamer müssen die Unterrichtswerke vor dem Zugriff von Dritten durch effektive Schutzmaßnahmen (z.B. in Schulintranets, mebis, moodle) gesichert sein. Eine Freischaltung muss durch die Lehrkraft erfolgen. Gleiches gilt für die gegebenenfalls erforderliche Abspeicherung auf mehreren Speichermedien zur Wiedergabe auf den oben genannten Präsentationsmedien.
  4. Einzelne Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen (z.B. Schemata) können vollumfänglich genutzt werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.schulbuchkopie.de

Digitale Medien – wie gehe ich hier vor?

Wenn bei Ihnen der Bedarf besteht, digitale Medien, wie Audios und Videos, aber auch komplette E-Books oder einen Screenshot aus einem digitalen Unterrichtsmanager, zu nutzen, dann sind diese Inhalte nicht umfasst vom oben genannten „Fotokopiervertrag“.

Diese digitalen Medien dürfen von Lehrer/-innen und Schulen nur unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:

  1. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb der Klasse.
  2. Für die Inhalte bzw. Produkte wurden die erforderlichen Lizenzen für alle Nutzer/-innen (z.B. alle Schüler/-innen einer Klasse) erworben.
  3. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  4. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  5. Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Wie sind Schulen im Sinne des „Fotokopiervertrags“ definiert?

Unter Schulen fallen alle (staatlichen, kommunalen und privaten) allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen sowie anerkannte Ersatzschulen und Schulen des Gesundheitswesens.

Nutzungsumfänge und -szenarien für Inhalte aus Unterrichtswerken von Cornelsen

Welche Nutzungsszenarien gibt es für Inhalte aus Unterrichtswerken des Cornelsen Verlags?

Es können drei Nutzungsszenarien für Inhalte aus Unterrichtswerken von Cornelsen unterschieden werden:

  1. Inhalte aus gedruckten Unterrichtswerken (siehe Definition) von Cornelsen (z.B. Kopien aus einem Schulbuch, einem Arbeitsheft oder Kopien einer Kopiervorlage)
  2. Digitalisierte Inhalte (Scans) aus gedruckten Unterrichtswerken (siehe Definition) von Cornelsen (z.B. Scans aus einem Schulbuch, einem Arbeitsheft oder einer Kopiervorlage)
  3. Digitale Inhalte/Medien von Cornelsen (z.B. Audios, Videos sowie Inhalte aus Unterrichtsmanagern, aus einem E-Book oder einem mBook) sowie die hier unter www.cornelsen.de für Sie zur Verfügung gestellten Materialien.

Detailinformationen zu den einzelnen Nutzungsszenarien finden Sie unter den entsprechenden Punkten nachfolgend.

Wie kann ich gedruckte Inhalte von Cornelsen nutzen?

Inhalte aus gedruckten Unterrichtswerken (siehe Definition) von Cornelsen (z.B. Kopien aus einem Schulbuch, einem Arbeitsheft oder von Lösungen zu einem Arbeitsheft) können wie folgt genutzt werden:

  1. Analoge Nutzung bzw. Printnutzung (als Ausdruck)? Ja (max. 15 % bzw. 20 Seiten)
  2. Digitale Nutzung bzw. Bereitstellung und Speicherung auf externen Plattformen (Einstellen auf Nutzungsplattformen wie z.B. moodle oder mebis)? 
    Ja (max. 15 % bzw. 20 Seiten) 
    Hinweis: Die Plattformen müssen durch geeignete Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden.
  3. Digitale Nutzung bzw. Wiedergabe über PCs, Tablets, Whiteboards und/oder Beamer und Speicherung im erforderlichen Umfang? 
    Ja (max. 15 % bzw. 20 Seiten) 
    Hinweis: Die Plattformen müssen durch geeignete Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden.

Wie kann ich digitalisierte Inhalte (Scans) aus gedruckten Cornelsen-Produkten nutzen?

Digitalisierte Inhalte (Scans) aus gedruckten Unterrichtswerken (siehe Definition) von Cornelsen (z.B. Scans aus einem Schulbuch, einem Arbeitsheft oder von Lösungen zu einem Arbeitsheft) können wie folgt genutzt werden:

  1.  Analoge Nutzung bzw. Printnutzung (als Ausdruck)? Ja (max. 15 % bzw. 20 Seiten)
  2. Digitale Nutzung bzw. Bereitstellung und Speicherung auf externen Plattformen (Einstellen auf Nutzungsplattformen wie z.B. moodle oder mebis)?
    Ja (max. 15 % bzw. 20 Seiten)
    Hinweis: Die Plattformen müssen durch geeignete Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden.
  3. Digitale Nutzung bzw. Wiedergabe durch Kunden über PCs, Tablets, Whiteboards und/oder Beamer und Speicherung im erforderlichen Umfang?
    Ja (max. 15 % bzw. 20 Seiten)
    Hinweis: Die Plattformen müssen durch geeignete Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden.

Wie kann ich digitale Inhalte/Medien von Cornelsen nutzen?

Digitale Inhalte/Medien von Cornelsen (z.B. Audios, Videos sowie Inhalte aus Unterrichtsmanagern, aus einem E-Book) sowie die hier unter www.cornelsen.de zur Verfügung gestellten Materialien können Sie grundsätzlich so nutzen, wie die jeweiligen Bedingungen innerhalb der Produkte gestatten.

Grundsätzlich können Sie die Inhalte unter folgenden Bedingungen nutzen, sofern sie das Produkt erworben haben:

  1. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  2. Für die Inhalte bzw. Produkte wurden die erforderlichen Lizenzen für alle Nutzer/-innen (z.B. alle Schüler/-innen einer Klasse) erworben.
  3. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  4. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  5. Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.
  6. Bei CDs/DVDs: Die CD/DVD wurde vom Verlag nicht mit einem Kopierschutz versehen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Audios und Videos eines Lehrwerks auf der bayerischen Landesplattform mebis oder auf anderen ähnlichen Plattformen meinen Schüler/-innen zur Verfügung stellen?

Dürfen Inhalte/Produkte von CV in Fremdsystemen (LMSe) eingespielt werden oder von LL an SuS per Mail versendet werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Dürfen Aufgaben, Fotos, Audios/Videos oder Seiten aus einem Lehrwerk in ein Padlet (LL aber auch SBR/FBR) gestellt werden?

Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen einhalten und das jeweilige Produkt erworben haben:

  1. Die CD wurde vom Verlag nicht mit einem Kopierschutz versehen.
  2. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  3. Für die Inhalte bzw. Produkte wurden die erforderlichen Lizenzen für alle Nutzer/-innen (z.B. alle Schüler/-innen einer Klasse) erworben.
  4. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  5. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  6. Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Hinweis: Beachten Sie bitte auch die dort einschlägigen Nutzungsbedingungen der Plattform.

Darf unsere Schule die Audio-Dateien der Audio-CDs eines Lehrwerks auf den Schulserver laden, damit die Schüler/-innen über die iPads auf die dort abgelegten Audios zugreifen können?

Können wir die Audiodateien in unser Schulnetzwerk einstellen?

Können wir Tablets der Schule mit den Audiodateien (z.B. von SALLY) bespielen?

Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen einhalten und das jeweilige Produkt erworben haben:

  1. Die CD wurde vom Verlag nicht mit einem Kopierschutz versehen
  2. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  3. Für die Inhalte bzw. Produkte wurden die erforderlichen Lizenzen für alle Nutzer/-innen (z.B. alle Schüler/-innen einer Klasse) erworben.
  4. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil
  5. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  6. Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Warum können wir nicht einfach den Kopierschutz bei CD-ROMs aufheben?

Was ist mit Audios, die nicht kostenfrei zur Verfügung stehen? (Bsp.: EG21)? Dürfen die Lehrkräfte den Kopierschutz der CDs umgehen, um die Audios im von uns gestellten Rahmen auf ihre Server zu laden o.ä.?

Gemäß § 95 a UrhG ist die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nicht erlaubt, bzw. nach § 108b UrhG sogar strafrechtlich untersagt.

Gerne würde ich meine SuS über den datenschutzverordnungskonformen Messenger schul.cloud (alternativ: per E-Mail) mit Audio-Dateien von der Audio-CD des Lehrwerks XY versorgen. Die Audio-Dateien sind aber mit Kopierschutz versehen. Gibt es eine Möglichkeit, den einzelnen Schülern die Audio-Dateien dennoch zur Verfügung zu stellen?

Nein, das ist derzeit leider nicht möglich. Cornelsen arbeitet aber an künftigen verschiedenen Lizenzmodellen für Audio- und Videoinhalte.

Darf ich ein gedrucktes Arbeitsblatt aus einem Arbeitsheft einscannen und an meine Schüler/-innen per E-Mail senden?

Darf ich, wenn ich die Seite für die nächste Unterrichtsstunde benötige, eine Seite aus dem Workbook (Schülerfassung) einscannen und in den Unterrichtsmanager unter „meine Materialien“ hochladen?

Ja, das ist ohne weiteres möglich.

Darf ich Inhalte von Cornelsen in meinen Youtube Videos benutzen?

Wir wollen für die Sprachenwahl am GY (oder für die Neuanmelder) unser Fach vorstellen und müssen das nun digital machen, dürfen wir dafür den Song XY, die Buchseite in einem Film verwenden, der dann auf unserer Homepage steht?

Dürfen Kunden Aufgaben aus unserem Mathe-Lehrwerk (Fokus Mathematik) entnehmen und ein Video erstellen, in dem er/sie die Aufgaben vorrechnet und dieses dann auf einen nicht kommerziellen Kanal stellen?

Ja, wenn Sie die folgenden vier Voraussetzungen einhalten und das jeweilige Produkt erworben haben:

  1. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  2. Für die Inhalte bzw. Produkte wurden die erforderlichen Lizenzen für alle Nutzer/-innen (z.B. alle Schüler/-innen einer Klasse) erworben.
  3. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  4. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  5. Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Hinweis: In Bezug auf Youtube möchten wir Sie gerne auf die Nutzungsbedingungen verweisen, insbesondere auf die Altersbeschränkungen, hinsichtlich der Nutzung eines (eigenen) Youtube-Accounts: https://www.youtube.com/static?gl=DE&template=terms&hl=de

Hinsichtlich der Kennzeichnung der hochgeladenen Videos gilt Folgendes: „Privat“ meint, dass der Videoersteller eine konkrete Nutzergruppe (mit Accounts) freischalten muss. „Nicht gelistet“ bedeutet, dass ausschließlich diejenigen die Inhalte ansehen können, die einen Link zugeschickt bekommen haben.

Ich nutze den digitalen Unterrichtsmanager. Kann ich einen Screenshot machen und diesen den Schüler/-innen digital zur Verfügung stellen?

Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen einhalten und das jeweilige Produkt erworben haben:

  1. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  2. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  4. Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Ich nutze den digitalen Unterrichtsmanager. Darf ich ein PDF aus dem Unterrichtsmanager den Schüler/-innen per E-Mail zusenden?

Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen einhalten und das jeweilige Produkt erworben haben:

  1. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  2. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  4. Soweit zutreffend: Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Ich nutze den digitalen Unterrichtsmanager. Darf ich die Arbeitsblätter per E-Mail an die Schüler/-innen schicken oder darf ich sie, nachdem ich sie editiert habe, lediglich ausdrucken?

Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen einhalten und das jeweilige Produkt erworben haben:

  1. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  2. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  4. Soweit zutreffend: Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Darf ich das E-Book zu einem Lehrwerk auf mebis/einer Lernplattform hochladen und meinen Schüler/-innen zur Verfügung stellen?

Dürfen wir die digitalen Seiten vom UMA+ im Onlineunterricht z.B. über Moodle zeigen und mit diesen arbeiten?

Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen einhalten und das jeweilige Produkt erworben haben:

  1. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb Ihrer Klasse.
  2. Für die Inhalte bzw. Produkte wurden die erforderlichen Lizenzen für alle Nutzer/-innen (z.B. alle Schüler/-innen einer Klasse) erworben.
  3. Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
  4. Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
  5. Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.

Dürfen CV-Inhalte auf der Schulhomepage veröffentlicht werden? Das betrifft z.B.

  • Lehrwerkvideos, die beispielsweise als Mustervideo auf unserer Homepage oder auch Youtube hochgeladen wurden
  • Songs zu unseren Lehrwerken
  • Lehrwerkgrafiken (z.B. Lehrwerkfiguren) von der Homepage, Arbeitsblättern oder aus dem UMA
  • Fotos aus dem Klassenzimmer, auf denen Cornelsen Handpuppen oder auch andere Lehrwerksbestandteile zu sehen sind

Nein, das ist leider nicht möglich, da eine Verwendung nur im Rahmen des Unterrichts/innerhalb Ihrer Klasse erlaubt ist. Eine Webseite/Homepage richtet sich an eine unbekannte Anzahl von Nutzer/-innen. Dafür muss die entsprechende Einwilligung des Urhebers/Rechtegebers vorliegen.