Wir unterstützen Sie
Wir werden uns auch weiterhin intensiv mit dem Startchancen-Programm des BMBF befassen und Sie auf unserer Webseite regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten informieren. Unser Ziel ist es, Ihnen einen tiefen Einblick in die Chancen und Möglichkeiten dieses Programms zu geben. Sobald verfügbar, erhalten Sie hier außerdem alle Informationen zum Erhalt der Finanzierungshilfen für Ihr Bundesland.
Sie wollen keine Informationen zum Startchancen-Programm mehr verpassen? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden!
Hier finden Sie Informationen für Ihre Schulform:
Persönliche Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl passender Produkte und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Fördermittelabwicklung zur Seite, um den gesamten Prozess für Ihre Schule so einfach wie möglich zu gestalten.
Informationen zum Startchancen-Programm
Das Startchancen-Programm ist eine Initiative zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Bundesländern, die darauf abzielt, das deutsche Bildungssystem nachhaltig zu transformieren.
Mit einem Volumen von insgesamt 20 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren zielt das Programm darauf ab, die Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen und allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen oder ökonomischen Herkunft, faire Bildungschancen zu eröffnen.
Im Mittelpunkt steht eine Fokussierung auf die Stärkung der Basiskompetenzen – Lesen, Schreiben und Rechnen –, die als fundamentale Voraussetzungen für den weiteren Bildungsweg und die gesellschaftliche Teilhabe gelten. Darüber hinaus adressiert das Startchancen-Programm die Notwendigkeit, das Bildungssystem flexibler und durchlässiger zu gestalten, um individuelle Förderung zu ermöglichen und unterschiedliche Bildungsbiografien erfolgreich zu unterstützen.
Damit unterscheidet es sich von früheren Initiativen durch seinen ganzheitlichen Ansatz, der neben der Verbesserung der Infrastruktur und der Unterrichtsqualität auch die sozial-emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie die demokratische Bildung in den Fokus nimmt. Die strategische Ausrichtung des Programms, die eine enge Verzahnung von finanzieller Unterstützung, pädagogischer Innovation und struktureller Entwicklung vorsieht, bildet die Basis für eine umfassende Transformation des Bildungsangebots an Schulen in herausfordernden Lagen.
Das Hauptziel des Startchancen-Programms ist die drastische Verringerung der Bildungsungleichheit in Deutschland. Speziell konzipiert, um Schulen mit vielen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu unterstützen, zielt es darauf ab, die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft zu minimieren. Ein entscheidendes Vorhaben dabei ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch nicht erfüllen, bis zum Ende der Laufzeit des Programms zu halbieren. Darüber hinaus sollen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden, die für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.
Das Startchancen-Programm verfolgt damit ein doppeltes Ziel: Es strebt sowohl die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit an als auch die Entwicklung einer umfassenden Bildung, die alle Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung unterstützt. So soll ein Fundament für eine Gesellschaft geschaffen werden, in der Bildungschancen nicht von der sozialen Herkunft abhängen.
Der Startschuss ist für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen. Dieses Timing ist strategisch gewählt, um den Schulen und Verantwortlichen ausreichend Zeit für die notwendige Vorbereitung und Planung zu geben. Die angesetzte Laufzeit beträgt zehn Jahre.
Die mehrjährige Dauer des Programms spiegelt das Verständnis wider, dass tiefgreifende Veränderungen im Bildungssystem Zeit benötigen. Ziel ist eine sorgfältige Implementierung und Anpassung von Maßnahmen, die Evaluation von Fortschritten und die Möglichkeit, auf Basis gewonnener Erkenntnisse nachzusteuern. Diese Zeitspanne gewährleistet zudem, dass mehrere Schülergenerationen von den Verbesserungen profitieren können.
Die drei Säulen des Programms
Die finanziellen Mittel fließen in drei zentrale Säulen, die zusammen ein umfassendes Konzept zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit darstellen.
Säule I: Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Diese Säule zielt darauf ab, die physischen Bedingungen an den geförderten Schulen zu verbessern. Dazu gehören Modernisierungen der Infrastruktur, die Schaffung klimafreundlicher und barrierefreier Räume sowie Investitionen in neue Technologien und Ausstattungen. Solche Verbesserungen sollen nicht nur das Lernen effektiver und angenehmer machen, sondern auch die Motivation der Schülerinnen und Schüler steigern.
Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen
Die Chancenbudgets erlauben Schulen, individuell auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen zu reagieren. Sie können damit Maßnahmen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung finanzieren, die direkt auf die Stärkung der Basiskompetenzen, die sozio-emotionale Entwicklung der Lernenden und die Förderung demokratischer Kompetenzen abzielen. Die Flexibilität der Chancenbudgets ist ein entscheidender Faktor, der Schulen ermächtigt, innovativ und bedarfsorientiert zu handeln.
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
Durch die Finanzierung zusätzlichen Personals wird die pädagogische Arbeit an den Schulen wesentlich unterstützt. Die Einbeziehung von Sozialpädagogen, Sonderpädagogen und weiteren Fachkräften in die Schulgemeinschaft soll die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler stärken und eine positive Schulkultur fördern. Die multiprofessionellen Teams spielen eine Schlüsselrolle in der Umsetzung von Maßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Potenziale der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind.
Das Startchancen-Programm wird durch eine gemeinsame finanzielle Verpflichtung von Bund und Ländern unterstützt, die zusammen die Summe von 20 Milliarden Euro über die Laufzeit bereitstellen. Jährlich fließen bis zu zwei Milliarden Euro in das Programm, mit gleichmäßigen Beiträgen von Bund und Ländern.
Die Verteilung der Fördermittel folgt einem Konzept, das darauf abzielt, die Mittel effektiv und gerecht einzusetzen. Dabei wird die traditionelle Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel durch ein Modell ersetzt, das sozioökonomische Indikatoren stärker berücksichtigt. Dieser Ansatz soll gewährleisten, dass Schulen in sozial herausfordernden Lagen, prioritär gefördert werden.
Die Mittel werden auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien zugewiesen, die den Bedarf der Schulen an Unterstützung in den Bereichen Basiskompetenzen, sozio-emotionale Entwicklung und demokratische Bildung berücksichtigen. Darüber hinaus wird ein spezifischer Verteilschlüssel entwickelt, der den Anteil der Schülerinnen und Schüler aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationsgeschichte berücksichtigt.
Auswahl der Schulen
Rund 4.000 Schulen sollen durch das Startchancen-Programm speziell gefördert werden. Diese Schulen zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien aus. Insgesamt profitieren etwa eine Million Lernende von der Initiative, was einen signifikanten Einfluss auf die Bildungslandschaft in Deutschland verspricht.
Die Auswahl der Schulen erfolgt auf der Grundlage speziell entwickelter Kriterien, die soziale und ökonomische Faktoren berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Grundschulen, die rund 60 Prozent der geförderten Schülerpopulation ausmachen. Diese Fokussierung auf die frühen Bildungsjahre basiert auf der Erkenntnis, dass hier die entscheidenden Weichen für den weiteren Bildungsweg gestellt werden.
Das Programm erkennt aber auch die Bedeutung der Unterstützung weiterführender und beruflicher Schulen an, die ebenso von den Fördermitteln profitieren. Diese ganzheitliche Herangehensweise soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler in allen Phasen ihrer Bildungslaufbahn die notwendige Förderung erhalten, um ihre Potenziale voll ausschöpfen zu können.
Die Auswahl der Schulen für das Startchancen-Programm folgt einem sorgfältig konzipierten, wissenschaftsbasierten Ansatz, der darauf abzielt, die Ressourcen dort einzusetzen, wo sie die größte Wirkung entfalten können. Zentrales Kriterium ist die sozioökonomische Lage der Schülerinnen und Schüler, wobei Schulen in besonders herausfordernden Lagen priorisiert werden.
Dabei kommt den Ländern eine wesentliche Rolle im Auswahlprozess zu, da sie aufgrund ihrer Nähe zu den Schulen und ihrer Kenntnis der lokalen Bedingungen die Kriterien feinjustieren und eben die Schulen auswählen können, die am meisten von der Förderung profitieren. Diese zielgerichtete Auswahlprozess soll sicherstellen, dass die Investitionen des Startchancen-Programms dort ankommen, wo sie den größten Unterschied machen und langfristig zu einer erhöhten Bildungsgerechtigkeit führen können.
Antragsstellung und Mittelzuweisung
Der Prozess der Antragsstellung und Mittelzuweisung erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Informationsbereitstellung
Zunächst werden alle relevanten Informationen und Richtlinien zum Startchancen-Programm veröffentlicht. Schulen und zuständige Behörden erhalten detaillierte Anleitungen zur Antragstellung, einschließlich der erforderlichen Dokumente und Kriterien.
Schritt 2: Antragserstellung
Schulen, die sich für die Initiative qualifizieren möchten, bereiten einen umfassenden Antrag vor. Dieser enthält Informationen zur schulischen Situation, insbesondere zu sozial benachteiligten Schülergruppen, vorhandenen Herausforderungen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen. Ziel ist es, den spezifischen Bedarf der Schule darzulegen und zu begründen, wie die Fördermittel eingesetzt werden sollen.
Schritt 3: Einreichung und Prüfung
Nach der Fertigstellung werden die Anträge bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht. Dort erfolgt eine sorgfältige Prüfung der Anträge anhand der festgelegten Kriterien des Startchancen-Programms. Besonderes Augenmerk liegt auf der Bedürftigkeit der Schule, den vorgeschlagenen Maßnahmen und der erwarteten Wirksamkeit der geplanten Projekte.
Schritt 4: Auswahl und Bekanntgabe
Die Auswahl der Schulen basiert auf einer objektiven Bewertung der Anträge. Die entscheidenden Faktoren sind der Bedarf an Unterstützung und die Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die geförderten Schulen offiziell bekannt gegeben und über die Höhe der ihnen zugewiesenen Mittel informiert.
Schritt 5: Mittelzuweisung
Die zugeteilten Fördermittel werden den ausgewählten Schulen entsprechend der im Antrag dargelegten Pläne zur Verfügung gestellt. Die Schulen erhalten Anweisungen zur Mittelverwendung, die sicherstellen sollen, dass die Förderung im Sinne der Programmziele eingesetzt wird.
Schritt 6: Dokumentation und Berichterstattung
Um die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu wahren, sind die geförderten Schulen zur detaillierten Dokumentation und regelmäßigen Berichterstattung über die Verwendung der Mittel und die erzielten Fortschritte verpflichtet. Dies ermöglicht eine laufende Bewertung des Programms und die Anpassung von Maßnahmen, um deren Effektivität zu maximieren.
Meine Schule wurde für das Startchancen-Programm ausgewählt – und nun?
Nach der initialen Phase der Informationsverbreitung und Antragsstellung beginnt die Phase der Planung und Evaluation.
- Detailplanung und Umsetzungsphase: Die ausgewählten Schulen beginnen mit der Detailplanung der genehmigten Projekte und Maßnahmen. In dieser Phase ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, den lokalen Bildungsbehörden und gegebenenfalls externen Partnern vorgesehen, um eine erfolgreiche Umsetzung der Förderprojekte zu gewährleisten.
- Fortbildung und Qualifizierung: Parallel zur Projektumsetzung werden Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal durchgeführt. Diese sollen die pädagogischen Kompetenzen stärken und die Schulgemeinschaften in die Lage versetzen, die neuen Ressourcen und Konzepte effektiv zu nutzen.
- Monitoring und Evaluation: Ein kontinuierliches Monitoring der durchgeführten Projekte und Maßnahmen wird etabliert, um die Wirksamkeit des Programms zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Eine umfassende Evaluation des Programms wird geplant, um dessen Erfolg zu messen und Erkenntnisse für zukünftige bildungspolitische Entscheidungen zu sammeln.
- Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer: Um die nachhaltige Wirkung des Programms zu maximieren, wird ein Netzwerk zum Austausch von Best Practices und Erfahrungen zwischen den geförderten Schulen aufgebaut. Ziel ist es, erfolgreiche Ansätze zu verbreiten und Synergien zwischen den Schulen zu schaffen.
- Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit: Regelmäßige Berichte über den Fortschritt und die Erfolge des Startchancen-Programms werden erstellt und veröffentlicht, um die Öffentlichkeit und alle Stakeholder über die erzielten Verbesserungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu informieren.
Entscheidungsfreiheit der Schulen
Ein wesentliches Merkmal des Startchancen-Programms ist die Entscheidungsfreiheit, die den Schulen bei der Verwendung der Mittel gewährt wird, insbesondere im Rahmen der Chancenbudgets. Dabei wird ein Drittel der finanziellen Mittel für bedarfsgerechte Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die über die im Orientierungspapier genannten Empfehlungen hinausgehen.
Somit haben die Schulen die Möglichkeit, innovative Ansätze in der Pädagogik zu verfolgen, spezielle Projekte zur Förderung der sozio-emotionalen Kompetenzen zu initiieren oder individuell abgestimmte Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten zu finanzieren. Diese Flexibilität unterstützt dabei, eine Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird. Darüber hinaus ermöglicht sie eine dynamische Anpassung an sich wandelnde Bedürfnisse und Herausforderungen im Schulalltag.
Hier gelangen Sie zu den Empfehlungen des Verlag an der Ruhr: